Mit dem Auto am Flughafen Dresden parken

Mit dem Auto am Flughafen Dresden parken und ab ins Flugzeug. Dieses praktische Angebot nutzen gleichermaßen Urlauber wie Geschäftsreisende nun schon seit einigen Jahren. Dabei erfreut sich unser Parkplatz am Flughafen Dresden einer stetig steigenden Beliebtheit und bietet eine Fülle von Vorteilen.

Parken am Flughafen Dresden muss beispielsweise nicht teuer sein. Unser Parkplatz am Flughafen Dresden liegt nur 1.500 Meter von der Autobahnabfahrt der A4/A13 entfernt. Auf diese Weise wird das Parken am Flughafen Dresden zu einem regelrechten Kinderspiel und Sie brauchen nicht durch nach dem Weg suchen oder in spärlich besiedelten Industriegebieten herumzukurven. Selbstverständlich kümmern wir uns um den Transfer zum
Flughafen Dresden. In gerade einmal vier Minuten stehen Sie am Terminal und können Ihre Reise beginnen. Wenn Sie nach erholsamem Urlaub oder einer erfolgreichen Geschäftsreise wieder am Flughafen Dresden landen, bieten wir Ihnen zudem eine Abholung. Das lästige Koffer-tragen entfällt somit.

Wenn Sie am Flughafen Dresden parken, ist es zudem möglich, dass Sie sich zum Bahnhof Dresden-Neustadt oder zum Hauptbahnhof transferieren lassen. Die Reisebus-Sammelstellen Flughafen Dresden, Elbepark Dresden-Kaditz und Bahnhof Dresden-Neustadt werden ebenfalls angefahren, sodass Parken am Flughafen Dresden nicht nur vor einer Flugreise praktisch ist.

Unsere Vorteile seit 2007 liegen vor allem im günstigen und fairen Parkpreis und auch in der Möglichkeit telefonisch zu buchen unter Telefon 0351 888 70 70. Gegenüber dem direkten Parken am Flughafen Dresden und den flughafeneigenen Parkplätzen bieten wir einen erheblich attraktiveren Preis. Vorauskasse ist dabei ebenfalls nicht nötig und so zahlen Sie bequem vor Ort und in bar. Die Buchung ist dabei ganz einfach und erfolgt wahlweise am Telefon oder via Internet. Mitsamt Ihrer Reservierungsbestätigung erwarten wir Sie am Parkplatz und weisen Ihnen den reservierten Parkplatz zu. Unser Service geht dabei noch weiter und so organisieren wir den schnellen und reibungslosen Transfer direkt zum Terminal.

Parken am Flughafen Dresden ist jedoch nur eine der Dienstleistungen, die Sie auf unsere Webseite buchen können. Neben der Auswahl zwischen einem Parkplatz auf unserer weitläufigen Freifläche, lässt sich auch in unserem Parkhaus am Flughafen Dresden parken. Wir freuen uns zudem, Ihnen zahlreiche Zusatzleistungen anbieten zu können. Während Sie Urlaub machen, gönnen Sie auf Wunsch auch Ihrem Auto eine Erholung. Gemeint sind zahlreiche Wasch- und Pflegeprogramme, KfZ-Service, Werkstattservice aber auch die Pflege Ihrer Reifen oder die Versiegelung Ihrer Frontscheiben und vieles mehr. In unserem Weblog wurden in den letzten Monaten und Jahren schon zahlreiche Kundenmeinungen hinterlassen. Überzeugen Sie sich selbst und freuen Sie sich auf reibungloses und günstiges Parken am Flughafen Dresden.

Parken am Flughafen Dresden

Pressemitteilung der Dr. Doerr & Partner Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH vom 01.09.2009

Parken am Flughafen Dresden

Wie nahe muss ein Parkplatz am Flughafen Dresden gelegen sein, damit der Parkplatzbetreiber mit »Parken am Flughafen Dresden« werben darf?
Mit dieser Frage wollte sich das Oberlandesgericht am 01. September 2009 beschäftigen.(Az.:14 U 0482/09) Die Dresdener Flughafen GmbH hatte die Dr. Doerr & Partner Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH verklagt, die im Internet (www.dresden-parken.de) unter der Bezeichnung »Parken am Flughafen Dresden« »einen sicheren, preiswerten Parkplatz« mit kostenlosem Shuttlebus-Transfer zum Terminal anbietet.
Der Parkplatz liegt knapp 4 km von Flughafengebäude entfernt und damit aus Sicht der Dresdener Flughafen GmbH nicht mehr »am« Flughafen.  Die Dresdener Flughafen GmbH erhob deshalb Klage, hielt die Werbung  für irreführend und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig, da der der Eindruck erweckt werde, die Parkplätze befänden sich in unmittelbarer Nähe des Flughafens.

In der ersten Instanz hatte die Dresdener Flughafen GmbH allerdings keinen Erfolg: Das Landgericht Dresden hat die Klage abgewiesen.(Az:4 O 1412/08) Die Werbung des Parkplatzbetreibers richte sich in erster Linie an Fluggäste, die mit dem Auto anreisen und dieses für die Dauer der Reise abstellen wollten, so dass es darauf ankomme, was sich diese unter »Parken am Flughafen Dresden« vorstellen. Den Fluggästen komme es in erster Linie auf die »zeitliche Nähe« an, nicht darauf, ob es sich bei dem Parkplatz um ein Anliegergrundstück handele. Eine »zeitliche Nähe« nahm das Landgericht allerdings an, da die Fahrt zum Flughafen mit dem Shuttle-Service des Parkplatzbetreibers nur wenige Minuten dauert. Im Übrigen sei die Werbung schon deshalb nicht zu beanstanden, weil im unmittelbaren Anschluss an die Aussage »Parken am Flughafen« deutlich hervorgehoben wird, dass man vom Parkplatz aus mit einem Shuttle-Bus zum Flughafen gebracht wird. Die Fluggäste werden also hinreichend und zutreffend über das Angebot des Parkplatzbetreibers informiert.

Gegen dieses Urteil legte die Dresdener Flughafen GmbH Berufung bei dem Oberlandesgericht Dresden ein. Die Richter am Oberlandesgerichts teilten allerdings die Auffassung des Landgerichts und signalisierten dies der Dresdener Flughafen GmbH. Diese nahm darauf hin ihre Berufung in den späten Abendstunden des 31. August 2009 wieder zurück, womit sich der bereits anberaumte Termin für eine mündliche Verhandlung am Dienstag den 1. September 2009 erledigte. Das Urteil des Landgerichtes Dresden ist somit rechtskräftig.

Die  Werbung mit »Parken am Flughafen Dresden« ist rechtlich nicht zu beanstanden . Schließlich muss es dem Parkplatzbetreiber möglich sein, potenziellen Fluggästen die Vorzüge des eigenen Parkplatzes angemessen zu beschreiben. Zu »Parken am Flughafen« gibt es dabei kaum sprachlich überzeugende Alternativen. Mit Werbebotschaften wie  »Parken nicht ganz weit weg vom Flughafen« oder »Parken 3,8 km vom Flughafen entfernt« dürfte es Fluggästen nur schwer zu vermitteln sein, dass ein Parkplatz mit schnellem Flughafen-Shuttleservice angeboten wird.